Vom großdeutschen Entwurf zur Integrationshilfe nach Krieg und Vertreibung

Projektleiter: Univ.-Prof. Dr. Ansgar Franz

Mitarbeiterin: Dipl.-Theol. Andrea Ackermann

DFG-Förderung: 2016-2021 (https://gepris.dfg.de/gepris/projekt/310579691); Publikation in Vorbereitung

Projektbeschreibung:

Die Einheitslieder der deutschen Bistümer (E-Lieder), die 1947 in authentischer Gesamtausgabe erschienen, stellten einen allen Katholiken Deutschlands gemeinsamen Kanon von 74 einheitlichen Liedfassungen bereit. Damit waren sie ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einem Einheitsgesangbuch, das mit dem Gotteslob 1975 erstmals realisiert wurde. Die Erarbeitung dieses E-Lied-Kanons begann nicht, wie oft angenommen, erst nach Kriegsende 1945, sondern bereits in der NS-Zeit.

Zu Beginn des 20. Jh. gab es zwischen den deutschen Diözesen kaum eine einheitliche Liedtradition; Liedrepertoire, Text- und Melodiefassungen differierten enorm. Das Fehlen eines gemeinsamen überdiözesanen Liedguts wurde ab Mitte der 1930er Jahre infolge großer Binnenmigration (Reichsarbeitsdienst, NS-Industrialisierungsprojekte usw.) virulent. In der Diskussion wurde stark die praktisch-seelsorgliche Notwendigkeit eines gemeinsamen deutschsprachigen katholischen Kanons hervorgehoben (so v.a. durch den Seelsorgedienst für die Wandernde Kirche). Es gab aber auch Stimmen, die einen Reichsliederkanon zur Stärkung des deutschen Volksbewusstseins forderten. Kritiker wiederum wandten ein, dass die katholische Identität im Bereich des Kirchenliedes zutiefst regional geprägt sei und Vereinheitlichungsbestrebungen sich identitätszerstörend auswirken müssten.

Bereits Ende der 1930er Jahre wurden verschiedene Vorschläge erarbeitet. Die Fuldaer Bischofskonferenz nahm sich des Themas an und beauftragte 1941 den Trierer Bischof mit der Erstellung eines E-Lied-Kanons. Dieser berief eine von Weihbischof Metzroth geleitete Expertenkommission ein, zu der auch drei Mitglieder aus dem angeschlossenen Österreich gehörten. Bereits 1943 legte die Kommission eine Liedliste zur Verabschiedung vor. 1944 musste die Arbeit kriegsbedingt unterbrochen werden. Die Einführung der E-Lieder erfolgte erst 1947. Zu diesem Zeitpunkt gehörten die österreichischen Bistümer nicht mehr der Fuldaer Konferenz an und gingen parallele, aber eigene Wege, die 1949/50 in Die Einheitslieder der Österreichischen Bistümer mündeten.

Das Projekt zielt auf eine Darstellung der Entstehungsgeschichte des 1947 verabschiedeten, ursprünglich großdeutschen E-Lied-Kanons in Form einer kommentierten Quellenedition. Grundlage dafür bildet der umfangreiche Arbeitsapparat des E-Lied-Kommissionsleiters Weihbischof Heinrich Metzroth (1893–1951) im Bistumsarchiv Trier, ergänzt um E-Lied-Material aus weiteren Archiven (v.a. die Diözesanarchive Freiburg, München, Rottenburg und Mainz sowie das Archiv des Jugendhauses Düsseldorf), das die Vorgeschichte sowie die Position repräsentativer Diözesen bzw. Kommissionsmitglieder zur E-Lied-Arbeit herausstellt. In die Kommentierung gehen auch Diskussionsbeiträge aus zeitgenössischen Zeitschriften ein, die zudem in Form einer umfassenden Bibliographie erschlossen werden. Ein Ausblick auf die Rezeptions- und Wirkungsgeschichte der E-Lieder von 1947 im Gotteslob 1975 und 2013 (Stammteil und Diözesananhänge) beschließt die Edition.